Schriftliche Frage an die Bundesregierung im Monat Mai 2021
Frage Nr. 115
Frage:
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung im Hinblick auf ihre Rüstungsexportpraxis an Israel nach Zustimmung zu der Resolution des UN-Menschenrechtsrates A/HRС/46/L.31 vom 15.03.21, in der unter Abschnitt 16 ein Waffenembargo gegen Israel vorgesehen ist, auch vor dem Hintergrund, dass das Bonn International Center for Conversation (BICC) die Einhaltung für Waffenexporte durch Israel als kritisch ansieht und zahlreiche internationale Menschenrechtsorganisationen Israel vorwerfen, systematisch Internationale Recht zu brechen, und wird die Bundesregierung nach Zustimmung zu der oben genannten Resolution die eigenen Rüstungs- und Waffenexporte an das Land stoppen (wenn ja, wann und wenn nein, warum nicht; (vgl. https://undocs.orq/A/HRС/46/L.31 [1])?